FDP Oldenburg begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Der FDP-Kreisverband Oldenburg-Stadt hat das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anwohnerparkgebühren in Freiburg begrüßt. Das Urteil habe sicherlich Einfluss auf die grün-roten Ratsbeschlüsse in Oldenburg.

„In wesentlichen Punkten sehen wir uns durch den Richterspruch in unserer Kritik an den von Grünen und SPD verabschiedeten Anwohnerparkgebühren bestätigt“, so Christiane Ratjen-Damerau, FDP-Kreisvorsitzende.

Einer moderaten Erhöhung der Parkgebühren für Besucher und Anwohnern hätte die FDP zusammen mit Volt im Stadtrat sogar zugestimmt, allerdings seien Grüne und SPD meilenweit über das Ziel hinausgeschossen. Dass u.a. Freiburg Vorbild für die grün-roten Gebührenanpassungen war, habe sich nun als politischer Boomerang herausgestellt.

„Auch die soziale Staffelung der Anwohnerparkgebühren hatten wir als Ratsgruppe moniert. Dass die Länge des Fahrzeugs über deutliche Kostenunterschiede entscheidet, setzt bisweilen Familien und Selbstständige unter stärkeren finanziellen Druck, wobei die Mitte der Gesellschaft eigentlich dringend Entlastung bräuchte,“ so Benno Schulz, Pressesprecher des Kreisverbandes.

Die FDP ruft Grüne und SPD dazu auf, ihre Position zu revidieren und im Zuge neuer Ratsbeschlüsse zu den Anwohnerparkgebühren, die geplanten sukzessiven Erhöhungen aller Parkgebühren deutlich zu senken.